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FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten - besonders für Neukunden wichtig
1.) Habe außer meiner Führerscheinausbildung noch keine Erfahrungen sammeln können. Bin ich denn in der Lage, ein Mietboot als verantwortlicher Schiffsführer sicher zu bewegen?
Ja. Sie erhalten eine ausführliche Einweisung bei denen alle relevanten Dinge besprochen werden. Eine besondere Vorbereitung ist nicht erforderlich.
Sicherlich ist es nicht verkehrt, die wichtigsten Knoten parat zu haben (Kopfschlag, Webeleinen und Palstek).
Cirka ein Drittel aller Neukunden nimmt zunächst das Skippertraining in Anspruch. Mit Absolvierung dieses Trainings bauen wir bei Ihnen Sicherheit und Selbstbewusstsein auf, sodass Sie als späterer Selbstfahrer keine Probleme beim Finden von den richtigen Entscheidungen besitzen (näheres unter Punkt 17)
2.) Ist für mich als Neukunde die Einweisung denn zwingend?
Ja. In diesem ca. 45 Minuten andauernden Zeitraum werden folgende Dinge in dieser Reihenfolge besprochen:
Besprechung des Mietvertrages
Infos über das generelle Fahrverhalten auf dem Rhein (z. B. bei Manövrierunfähigkeit)
Revierbesprechung anhand des Kartenmaterials unter Einbeziehung des momentanen Wasserstandes (unsere eigenen besonders ausführliche Gewässerkarten sind mit vielen nützlichen und wichtigen Hinweisen versehen und natürlich während der Ausleihdauer an Bord)
Erklärung aller Einrichtungen an Bord
3.) Muss ich die Einweisungszeit bereits bezahlen?
Nein. Der zu bezahlende Ausleihzeitraum beginnt erst nach Beendigung der Einweisung an Bord.
4.) Wann wird die Miete bezahlt und wie wird abgerechnet?
Die Rechnung ist unmittelbar nach Beendigung der Charterfahrt zu entrichten und setzt sich zusammen aus der Bootsmiete und der exakt verbrauchten Treibstoffmenge. Der Betrag pro Liter entspricht dem Straßentankstellenpreis zum Zeitpunkt unseres Einkaufes.
Die Abrechnung der Bootsmiete wird minutengenau ermittelt. Das heißt, auch wenn eine neue Stunde nur angebrochen wird, so wird nicht diese kpl. Stunde berechnet, sondern eben nur die tatsächlichen Minuten, bis das Boot wieder bei uns festgemacht ist.
5.) Gibt es so etwas wie weitere oder versteckte Kosten?
Bei der bestehenden Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung gibt es 2 Modelle bezüglich der Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall:
Vollkasko mit Selbstbeteiligung 1000 € - - - ist im normalen Mietpreis enthalten
Vollkasko mit Selbstbeteiligung 500 € - - - der Aufpreis beträgt 3 € pro Ausleihvorgang (also nicht pro Stunde)
Die Endreinigung ist in der Grundmiete enthalten.
Für den Bootstyp A kann ein spezieller Sonnenschirm für 4 € pro Chartervorgang ausgeliehen werden. Dieser Schirm kann während des Ankerns aufgespannt werden, jedoch nicht während der Fahrt.
6.) Wie bekomme ich Infos über die noch freien Termine?
Gechartert werden kann täglich in dem Zeitraum von 1000 bis 1900. Während der Saison sehen Sie immer die noch freien Termine für das kommende (bzw. laufende) Wochenende auf unserer Internetseite abgebildet. Reservierungen für Werktage und Termine, die über das kommende Wochenende hinaus gehen, bitten wir telefonisch zu erfragen. Als Neukunde beachten Sie bitte, dass viele unserer Stammkunden schon Monate vorher reservieren und somit gerade an den Wochenenden in der Hochsaison kurzfristig kaum unterzukommen ist. An den Wochenenden können die Boote nur halb- oder ganztags ausgeliehen werden. Während der Wintermonate ist das Praxistraining und kurze Fahrten für Selbstfahrer (mit Bootstyp A) möglich.
7.) Was ist zum Reservierungstermin mitzubringen?
Sportbootführerschein Binnen (Küstenführerscheine oder im Ausland ausgestellte Dokumente bei Mietern mit dt. Staatsangehörigkeit können nicht anerkannt werden)
Personalausweis (oder Reisepass)
Kaution (200,- Euro in bar)
Handy (unsere Telefonnummer sollte in Ihrem Telefon abgespeichert sein)
Dem Wetter angepasste Kleidung (dazu gehören auch gerne Badesachen. Die meisten unserer Kunden legen sich in den strömungsfreien Altrheinarmen vor Anker, wo man in herrlicher Umgebung und unter optimalen Bedingungen ein kühlendes Bad nehmen kann. Außerdem sollten Handtücher mitgenommen werden, um die Polster vor Verschmutzungen durch Sonnencreme zu schützen. Schuhe mit weichen Sohlen sind angebracht.
Ersatzbrille (falls im Führerschein vermerkt)
8.) Wo liegt für die Mitfahrer an Bord die untere und die obere Altersgrenze?
Hier muss der Mieter selbst entscheiden. Aufgrund unserer Erfahrungen ist ein Sportbootausflug für Kinder unter 5 Jahren nur bedingt zu empfehlen. Es sollte Typ A gechartert werden. Rettungswesten halten wir für ein Körpergewicht ab 20kg bereit.
Wie bei allen Mitfahrern sollte auch bei Senioren eine uneingeschränkte geistige und körperliche Fitness bestehen. In extrem seltenen Fällen kommt es bei Kleinkindern oder Senioren zu einem Unwohlsein. Dann sollte der Törn natürlich sofort abgebrochen werden. Zu beachten ist, dass die Ausleihmiete für den ursprünglich gedachten Reservierungszeitraum berechnet wird.
9.) Ist der Verzehr von Alkohol an Bord erlaubt?
Nein. Auf unseren Fahrzeugen besteht für den Schiffsführer, Rudergänger und alle weiteren an Bord befindlichen Personen während der gesamten Ausleihdauer striktes Alkoholverbot. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf eine extrem hohe Anzahl an Kontrollen der Wasserschutzpolizei hin.
10.) Kann ich einen Hund mit an Bord nehmen?
Im Prinzip ist das bei Bootstyp A möglich und es macht auch den meisten Hunden Spaß. Das Tier sollte jedoch nicht haaren. Auch die Polster dürfen von den Krallen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden.
11.) Kann eine größere Personengruppe mehrere Bootstypen zeitgleich chartern?
Für Selbstfahrer bieten wir dies leider nicht an. Gerne verweisen wir auf unseren Speedcharter-Bereich. Hier können wir mit mehreren Booten bis zu 35 Personen zeitgleich befördern (in Skipperbegleitung). So können Sie unvergessliche Junggesellen/innen-Abschiede, Geburtstagsfeiern Vereinsausflüge usw. gestalten.
12.) Was ist, wenn ich zum vereinbarten Ausleihtermin zu spät oder gar nicht komme?
Dies ist insofern schlecht, da die Boote zu dem Reservierungstermin vorbereitet und einsatzklar gehalten werden. Die Entgegennahmen der Mietboote an unsere Kunden finden zeitversetzt statt. D.h. wenn es bei der einen Übergabe aufgrund einer Verspätung zu einer Verzögerung kommt, entsteht auch zwangsläufig bei der Übergabe des zweiten Bootes eine zeitliche Behinderung. Im Klartext muss ein Mieter für seine eigene Verspätung aufkommen. Es wird die normale Ausleihmiete berechnet.
Erscheint ein Mieter zu seinem Reservierungstermin überhaupt nicht, werden ihm 40% der Ausleihmiete in Rechnung gestellt. Ob Verspätung oder Ausfall – in jedem Fall muss der Mieter uns informieren. Eine ständige telefonische Erreichbarkeit ist gewährleistet.
13.) Wenn ich meinen Reservierungstermin aus privaten Gründen im Vorfeld stornieren möchte. Wie geht das?
Es genügt ein Anruf, aber zu beachten ist: Je früher wir darüber in Kenntnis gesetzt werden, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein anderer Mieter für den frei gewordenen Termin auftritt. Ist dies der Fall, entstehen keine Stornierungskosten.
Wenn jedoch das Boot zu dem gedachten Termin nicht bewegt wird, entsteht eine Nutzungsausfallgebühr in Höhe von 30% der Ausleihmiete. Ist das Wetter zu dem gedachten Termin schlecht, wird diese Gebühr nicht berechnet.
14.) Wenn ich meinen Reservierungstermin aus meteorologischen Gründen im Vorfeld stornieren möchte. Wie geht das?
Es genügt ein Anruf 60 Minuten vor Beginn des Ausleihtermins. Ist das Wetter „des Fahrens eines offenen Sportbootes“ unwürdig, kann der Termin ohne Probleme storniert werden. Es entstehen keine Kosten. Bitte beachten Sie, dass Absagen aus „Wettergründen“ nur in dem oben genannten Zeitraum möglich sind. Zeitlich früher getätigte Absagen aufgrund von Vorhersagen, die z.B. im Internet gemacht werden, können nicht akzeptiert werden. Es gilt die „Wettersituation“ zum Zeitpunkt des Ausleihens. Die Stornierung bei einer Schlechtwettersituation muss immer der Mieter aussprechen. Wenn wir im Vorfeld keinen Telefonanruf erhalten, bereiten wir in jedem Fall das Boot für den gedachten Termin vor.
(Sollten Sie eine Reservierung für einen ganzen Tag getätigt haben, kann morgens zunächst der Zeitraum für den Vormittag storniert werden. Bei einer evtl. Wetterverbesserung haben wir die Bitte, das die Fahrt zum Nachmittag angetreten wird.)
15.) Kann denn bei jeder Situation gefahren werden (Hochwasser, Niedrigwasser usw.)?
Bei Niedrigwasser kann ohne Probleme gefahren werden. Der aktuelle Wasserstand wird bei der Revierbesprechung mit einbezogen.
Bei Hochwasser der Marke I und II ist die Bootsvermietung zwingend eingestellt. Der geplante Ausleihvorgang entfällt, ohne das Kosten entstehen. Das gleiche gilt für Starkwind aus westlichen Richtungen. Bei unsichtigem Wetter (z.B. Nebel) kann natürlich auch nicht gefahren werden. Alle diese Punkte laufen unter "höherer Gewalt". Für den Ausfall eines Vermietvorganges kann der Anbieter nicht haftbar gemacht werden.
Übrigens sind Charterfahrten bei Dunkelheit aus behördlichen Gründen nicht gestattet.
16.) Wenn ich unterwegs bin und es fängt an zu regnen. Was dann?
Zunächst verhält es sich so, dass die Technik und die Sicherheit der Boote in vollem Umfang erhalten bleiben. Unser Rat ist es, den Weg zu unserem Heimathafen anzutreten. Es wird nur der Zeitraum berechnet, in dem das Boot tatsächlich unterwegs war.
17.) Um als Neuling Sicherheit zu erlangen, möchte ich erst einmal ein Skippertraining erhalten. Wie läuft so etwas ab?
Cirka ein Drittel unserer Neukunden wählt diesen Weg (Tendenz klar steigend!). Beim Skippertraining fährt der Mieter die gesamte Zeit über das Boot selbst. In diesem Zeitraum (ideal sind 60 bis 90 Minuten) werden alle relevanten Manöver vom Kunden gefahren und von uns detailliert erklärt. Dazu gehören z.B.
punktgenaues Aufstoppen im Hafen mit kursgerechter Rückwärtsfahrt
verschiedene Wendetechniken auf engem Raum (Unterschiede Gleiter/ Verdränger)
Anlegen unter verschiedenen Bedingungen (Vorwärts/Rückwärts/Strömung/Wind)
Verhaltensmaßnahmen bei Manövrierunfähigkeit in der Fahrrinne - z. B. sicheres Notankern in der Strömung -
Schleusenmanöver unter Anwendung verschiedener Techniken (separates Praxistraining)
Das richtige Durchfahren von Wellen in unterschiedlichen Fahrstufen
sicheres Bestimmen des eigenen Kurses gegenüber der Berufsschifffahrt
Das richtige Interpretieren von Fahrwasser- und Verkehrssituationen
usw.
Die Zielsetzung ist, beim Kunden Sicherheit und Selbstbewusstsein aufzubauen, sodass bei späteren eigenverantwortlichen Fahrten das Finden von richtigen Entscheidungen kein Problem mehr darstellt.
Natürlich bestimmt der Kunde, welche Manöver schwerpunktmäßig vermittelt werden sollen. Übrigens: Beim Skippertraining muss der Kunde keinen gültigen Führerschein besitzen. Trotzdem darf er völlig legal die ganze Zeit über das Boot fahren. Es ist auch keine Kaution und kein Ausweisdokument erforderlich.
Der Mieter kann für dieses Training bis zu 4 Personen mitbringen.
Mitbewerbern, die sich unsere urheberrechtlich geschützten Webseiteninhalte in identischer Aussage und exaktem Wortlaut hinüberkopiert haben, erteilen wir hiermit nachträglich unsere Erlaubnis :-(