Bei den amtlichen Sportbootführerscheinen wird unterschieden zwischen dem
Sportbootführerschein Binnen und dem Sportbootführerschein See/ehemals Küste.
Diese beiden Scheine sind je nach Revier Pflichtscheine. Sie sind zum Führen von Sportbooten mit einer Motorleistung von mehr als 5PS erforderlich.
Mit dem Binnenschein darf man alle Binnengewässer befahren, d.h. Flüsse und Seen im Binnenland. Der Schein ist international gültig und in allen Ländern anerkannt, in denen eine solche Führerscheinpflicht besteht.
Der Sportbootführerschein See ist erforderlich auf Nordsee, Ostsee, Mittelmeer usw... und überall dort wo eine Führerscheinpflicht besteht. Auch der Bootsführerschein See ist international anerkannt.
Ein Segelschein ist grundsätzlich keine Pflicht, wird jedoch in manchen Regionen z.B. dem Großraum Berlin verlangt, da dort ein sehr hohes Verkehrsaufkommen herrscht.
Dies bedeutet, wer ein Segelboot ohne Motor, oder mit weniger als 5PS (3,68 kW) führen möchte, benötigt grundsätzlich keinen Bootsführerschein, außer in bestimmten Regionen.
Verfügt ein Segelboot jedoch über einen Motor mit mehr als 5 PS, so gilt es ebenfalls als Kleinfahrzeug mit Maschinenantrieb und der Fahrzeugführer muss über einen Sportbootführerschein Binnen oder See verfügen. Egal, ob der Motor betrieben wird, oder nicht.
Der Sportbootführerschein Binnen
Der
Sportbootführerschein Binnen wird als amtlicher
Führerschein nach den Vorschriften der
Sportbootführerscheinverordnung Binnen für
Sportboote mit Antriebsmaschine, unter Segel und
für Surfbretter erteilt.
Er ist für motorisierte Kleinfahrzeuge mit mehr
als 3,68 kW (5 PS) vorgeschrieben.
Der SBF-Binnen gilt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen innerhalb der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (hierzu gehören z.B. auch Lahn, Neckar, Main sowie der Binnenbereich Ems, Weser, Elbe und Westdeutsche Kanäle usw.) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau.
Der Antragsteller muss über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Bootes, speziell über ausreichendes Seh-, Hör- und Farbunterscheidungsvermögen einen ärztlichen Nachweis erbringen. Üblicherweise erscheint zum 2ten Theorieabend ein von uns beauftragter Arzt, der die Eignung des Antragsteller abnimmt und bescheinigt.
Den Bewerbern darf ein bereits erworbener Kfz-Führerschein (auch z.B. für Krafträder oder Mofa etc.) nicht entzogen sein. Bewerber ohne Kfz-Führerschein müssen ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und in seltenen Fällen einer mündlichen Prüfung. Ausreichende Kenntnisse des Binnenschifffahrtsrechts, der Seemannschaft, der Wetterkunde und der Fahrzeugführung (Segel-, Motorboot, Surfbrett) sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Fahrmanöver (z.B. das Mensch-über-Bord-Manöver) und Knoten vorzuführen.
Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Segelverbandes (DSV) abgenommen. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch uns.
Kosten 249 € zuzügl. Prüfungsgebühr
Der Sportbootführerschein See
Der Sportbootführerschein See (Sbf-See) gilt im Bereich der Seeschiffahrtsstraßenordnung (3sm-Zone im Küstenbereich und in den Fahrwassern) und der Schifffahrtsordnung Emsmündung (Mündungsgebiet Ems und Leda).
Er ist in Deutschland vorgeschrieben für alle Sportboote mit einer Motorleistung von mehr als 3,68kW (5PS).
Der Bewerber muss über die körperliche und geistige Eignung zum Führen eines Bootes, speziell über ausreichendes Seh-, Hör- und Farbunterscheidungsvermögen einen ärztlichen Nachweis erbringen. Üblicherweise erscheint zum 2ten Theorieabend ein von uns beauftragter Arzt, der die Eignung des Antragsteller abnimmt und bescheinigt.
Den Bewerbern darf ein bereits erworbener Kfz-Führerschein (auch z.B. für Krafträder oder Mofa etc.) nicht entzogen sein. Bewerber ohne Kfz-Führerschein müssen ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen. Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und in seltenen Fällen einer mündlichen Prüfung. Ausreichende Kenntnisse der Navigation, der Seemannschaft, des Seeschifffahrtsrechts, der Wetterkunde und der Fahrzeugführung sind nachzuweisen.
In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Es sind verschiedene Fahrmanöver (z.B. das Mensch-über-Bord-Manöver) und Knoten vorzuführen.
Die Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) und des Deutschen Segelverbandes (DSV) abgenommen. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch uns.
Kosten 349 € zuzügl. Prüfungsgebühr
